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Vermögen  ungleich verteilt

Manchmal ist das Familienvermögen (sehr) ungleich zwischen den Ehegatten verteilt. Der Eine hat viel, der Andere wenig. Aus dieser Ungleichverteilung resultiert in der Summe betrachtet eine oftmals übermäßige, aber vermeidbare, Erbschaftsteuerbelastung.

Die Vermeidung einer zu hohen Steuerbelastung setzt rechtzeitige und qualifizierte erbrechtliche und steuerliche Beratung voraus.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.