Eingetragene Lebenspartnerschaft
Das homosexuelle Paar, das eine „eingetragene Lebenspartnerschaft“ miteinander eingegangen ist, ist Eheleuten sowohl erbrechtlich wie auch schenkung- und erbschaftsteuerlich weitestgehend gleichgestellt. Testamente können gemeinsam, beispielsweise als Berliner Testament, aufgestellt werden. Erb-und Pflichtteilsrechte entsprechen denen der heterosexuellen Ehe, eine steuerliche Gleichstellung ist erfolgt.
Wir beraten und unterstützen Sie bei Erstellung von letzwilligen Verfügungen und sonstigen brauchbaren Dokumenten und klären mit Ihnen Fragen aus der „Peripherie“.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.