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Nichteheliche Gemeinschaft

Lebt ein heterosexuelles Paar ohne Trauschein oder lebt ein homosexuelles Paar ohne eingetragene Partnerschaft zusammen, liegt eine sog. „nichteheliche Gemeinschaft“ vor. Für diesem Fall existieren weder ein gesetzliches Erbrecht noch ein Pflichtteilsrecht. Testamentarische Verfügungen zugunsten des Lebenspartners sind aber möglich und sollten in Betracht gezogen werden. Dabei sind insbesondere Pflichtteilsrechte Dritter und die ungünstige steuerliche Situation zu berücksichtigen.

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