KRAYER | KRÖNER

RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE NOTAR

Testament bei Patchwork

Das „Patchworktestament“ läßt sich als etablierter Standard nicht beschreiben. Denn Patchworksituationen gibt es in den verschiedensten Ausprägungen. Aber immer ist die Situation dadurch geprägt, dass nicht (nur) leibliche bzw. adoptierte Kinder erb- und pflichttteisberechtigt sind.

Will in einer Patchworkfamilie der vermögendere Ehegatte den weniger vermögenden Ehepartner absichern, aber danach sichergestellt wissen, dass sein Vermögen (nur oder überwiegend) an seine leiblichen Kinder geht, dann erfordert dies andere Regelungen, als sie der weniger vermögende Ehegatte für den umgekehrten Fall trifft. Wir haben es hier also regelmäßig nicht mit spiegelbildlichen Regelungen zu tun, weshalb das Berliner Testament – jedenfalls in der Ausprägung als „Einheitslösung“ – nicht geeignet. Patchworksituation sollten beraten werden; es gibt sehr vernünftige Lösungen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.