Testament bei Patchwork
Das „Patchworktestament“ läßt sich als etablierter Standard nicht beschreiben. Denn Patchworksituationen gibt es in den verschiedensten Ausprägungen. Aber immer ist die Situation dadurch geprägt, dass nicht (nur) leibliche bzw. adoptierte Kinder erb- und pflichttteisberechtigt sind.
Will in einer Patchworkfamilie der vermögendere Ehegatte den weniger vermögenden Ehepartner absichern, aber danach sichergestellt wissen, dass sein Vermögen (nur oder überwiegend) an seine leiblichen Kinder geht, dann erfordert dies andere Regelungen, als sie der weniger vermögende Ehegatte für den umgekehrten Fall trifft. Wir haben es hier also regelmäßig nicht mit spiegelbildlichen Regelungen zu tun, weshalb das Berliner Testament – jedenfalls in der Ausprägung als „Einheitslösung“ – nicht geeignet. Patchworksituation sollten beraten werden; es gibt sehr vernünftige Lösungen.
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