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Teilungsplan

Der eleganteste Weg für die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist deren Teilung (die sog. „Auseinandersetzung“ der Erbengemeinschaft). Diese Teilung erfordert zunächst die Inventarisierung des Nachlasses und dessen möglichst einvernehmlicher Bewertung. Auf dieser Grundlage ist dann der Teilungsplan zu erarbeiten. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.