Das ethische Testament
Manche sind der Auffassung, dass sich der herkömmliche Text von Testamenten aufgrund seiner abstrakten Juristensprache dem Erklärungsempfänger (den Erben) nicht oder nur schwer erschlössen. Eine Alternative sind in einfache und verständlicher Sprache abgefasste Testamente.
Manchmal will der Erblasser auch seine (letztwilligen) Verfügungen erläutern und beispielweise seinen Kindern verständlich machen, warum er sich für bestimmte Regelungen (zum Beispiel) Zuwendungen zu Gunsten Einzelner entschieden hat. Auch wohlgemeinte Ratschläge für den zukünftigen Lebensweg an die Lieben können Testamentsinhalt sein.
Hier kommt – einer alten jüdischen Tradition entsprechend – ein sog. „ethisches Testament“ in Betracht, manchmal auch als „Liebesbrief des Verstorbenen aus dem Jenseits“ formuliert.
Gerade solche Testamente bedürfen sorgfältiger Beratung. Denn gerade hier kann auf juristische Rechtsbegriffe als „Kürzel“ für ein Bündel von Rechtsfolgen nicht verzichtet werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Abfassung von erklärenden oder ethischen Testamenten.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.