KRAYER | KRÖNER

RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE NOTAR

Übergabevertrag

Insbesondere aus steuerlichen Gründen oder auch zur Streitvermeidung ist die lebzeitige Übertragung von Vermögen in manchen Fällen sinnvoll.

Übertragungen zu Lebzeiten können mit Gegenleistungen (Pflege, Rentenzahlungen, Abfindungszahlungen an Geschwister) oder Auflagen (Nießbrauch, Wohnrecht, Anrechnungen) verknüpft werden. Und typischerweise wird der Übergabevertrag mit Rückforderungsrechten für den Übergeber im Falle von Störungen ausgestattet, etwa für den Fall, dass der Übernehmer die übertragene Sache (beispielsweise eine Immobilie) veräußern oder belasten will oder wenn es aufgrund von Ereignissen zu unerwünschten Erbgängen oder Scheidungsfolgen kommt.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.