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RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE NOTAR

Erbenstreit

Können sich Erben nicht einvernehmlich über die Verteilung des Nachlasses verständigen, kommt es zum Streit, was umso bedauerlicher ist, als hier meist miteinander verwandte Personen involviert sind. Verhindern Sie also wenn möglich einen solchen Streit bzw. verhalten Sie sich moderat.

Erbstreitigkeiten sind naturgemäß emotional beladen, oft auf Missverständnisse zurückzuführen und mitunter liegen auch fehlerhafte Rechtsauffassungen zugrunde. Man sollte aber Prozesse oder Teilungsversteigerungen nur führen, wenn sich eine Situation auch unter größter Anstrengung nicht anders lösen lässt.

Wir vertreten Ihre Interessen nüchtern und legen unser Augenmerk auf eine möglichst außerprozessuale Einigung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.