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RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE NOTAR

ERBFALLABWICKLUNG

Mit dem Tod einer Person geht deren gesamtes Vermögen auf den oder die Erben über. Wir Juristen sprechen von einer Universalsukzession. Laienhafter ausgedrückt: die Erben treten in die „Fußstapfen“ des Erblassers, sind nun dessen „universelle“ Rechtsnachfolger und damit Eigentümer des positiven (Sachen, Forderungen, Rechte) und negativen (Schulden, Verbindlichkeiten, Pflichten) Vermögens.

Das gilt selbst dann, wenn die Erben keine Kenntnis vom Tod haben!

Aus dieser Rechtstatsache  ergeben sich eine Reihe von Fragen, die es zu klären gilt.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.