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Einzeltestament

Das Einzeltestament ist ein Testament, das von einer Person alleine erstellt wird. Der Autor des Testament veschafft damit seinem letzten Willen Geltung. Er kann das Testament jederzeit abändern oder ergänzen. Der Inhalt steht zu seiner alleinigen vollen Disposition.

Inhaltlich können sämtliche Regelungen getroffen werden, die das Erbrecht zulässt.

Auch Eheleute können Einzeltestamente errichten. In diesem Fall fehlt regelmäßig die Wechselbezüglichkeit des Berliner Testaments, so dass jeder von beiden jederzeit, zu Lebzeiten, aber auch nach dem Tod des erstverstorbenen Ehegatten neu verfügen kann. Das kann sinnvoll sein, ist es aber oftmals nicht.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.