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Behindertentestament

Manchmal ist absehbar, dass Kinder (auch) in der Zukunft nicht dazu in der Lage sein werden, sich selbst zu versorgen, selbst Geld zu verdienen oder ihr eigenes Vermögen zu verwalten. Mit diesem Fall beschäftigt sich das sog. „Behindertentestament“, das – mit angepassten Regelungen –  auch bei Vorhandensein von suchtkranken oder überschuldeten Erben geeignet ist. Gesichert wird die Kontrolle über den Nachlass auch nach dem Tod, es geht um Vermögenssicherung (Verhinderung von Zugriff durch Gläubiger des Erben auf den Nachlass) oder darum, dass die Subventionierung eines Familienmitglieds durch den Sozialhilfeträger nicht gefährdet werden soll.

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