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Erbschein

Bei uns können Sie einen Erbschein beantragen. Rufen Sie uns an, wenn Sie aufgrund eines handschriftlichen Testaments Erbe geworden sind. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um den Erbschein und dessen Beantragung. Wir helfen auch bei der Auslegung eines unklaren Testaments.

Liegt ein notarielles Testament vor, ist ein Erbschein übrigens nicht erforderlich. Das ist übrigens einer der Gründe dafür, ein Testament in notarieller Form zu errichten.

Entgegen weitverbreiteter Ansicht begründet der Erbschein das Erbrecht einer bestimmten Person nicht. Der Erbschein hat lediglich die Funktion, den Erben als solchen auszuweisen. Mit Vorlage des Erbscheins kann der Erbe beispielsweise das Konto des verstorbenen Erblassers auf sich umschreiben lassen oder eine Grundbuchberichtigung beantragen.

Und auch wenn der im Erbschein Genannte nicht Erbe ist (fehlerhafter Erbschein), dürfen Dritte auf die Angaben im Erbschein vertrauen (Juristen nennen das „Gutglaubensschutz“).

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.