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Patchwork

In einer Patchworksituation passen oft weder die gesetzliche Erbfolge noch das einfache „Berliner Testament“. Der Gefahr, dass Vermögen ungewollt aus dem einen Familienstamm in den anderen Familienstamm gelangt, muss aber begegnet werden. Und es muss darauf geachtet werden, dass im Fall der Fälle ein vorangegangener (Ex) Ehegatte oder Partner nicht über den Umweg eines gemeinschaftlichen Kindes erbt. Ein Fall aus dem wirklichen Leben:

Manfred war mit der durch Erbschaft schwerreich gewordenen Frauke verheiratet. Die Ehe war nach einem „Rosenkrieg“ aber geschieden worden. Es gibt eine gemeinsame Tochter. Frauke und diese Tochter sind Jahre nach der Scheidung in einen schweren  gemeinsamen Autounfall verwickelt. Frauke stirbt am Unfallort, die Tochter einen Tag später im Krankenhaus.

Erbrechtlich „passiert“ Folgendes: Am Tage des Unfalls wurde die Mutter durch ihre Tochter beerbt. Mit dem Tod der Tochter einen Tag später erbte deren Vater, der verhasste Ehemann von Frauke. Im Vermögen befand sich das gesamte Familienvermögen, aus der Familie von Frauke stammend (die gesamte Erbschaft nach Fraukes Vaters).

Das war nicht gewollt; und: Man hätte es (leicht) verhindern können, wäre hier zuvor sorgfältig und umsichtig gearbeitet worden. Fragen Sie uns.

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