Berliner Testament
(Nur) Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern steht das gemeinschaftliche Testament als besondere Testamentsform zur Verfügung. Eine besondere Variante des gemeinschaftlichen Testaments ist das sogenannte „Berliner Testament“. Hier erbt der längerlebende Ehegatte (bzw. eingetragene Lebenspartner) zunächst alles vom Erstversterbenden. Nach dem Tod des Längerlebenden geht das Vermögen dann insgesamt auf die gemeinsamen Kinder als sog. „Schlusserben“ über.
Das „Berliner Testament“ ist für viele „Fälle“ geeignet. Aber abgesehen davon, dass es verschiedene Ausprägungen des Berliner Testaments (zum Beispiel als „Einheitslösung“ oder als „Trennungslösung“) gibt und in der Hand des Profis eine Wunderwaffe auch unter steuerlichen Gesichtspunkten sein kann (wenn man weiß, wie), birgt es auch Gefahren, Tücken und Risiken (Stichworte: Wiederverheiratung, Pflichtteilsansprüche, missliebige Schwiegerkinder, mehrfache Versteuerung des gleichen Vermögens, …). Deshalb ist auch und gerade beim Berliner Testament Beratung erforderlich.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.