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RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE NOTAR

Alleinstehend

Wer Alleinstehend ist, also keinen Ehepartner (mehr) noch Kinder hat, sieht sich typischerweise zwei Herausforderungen gegenüber:

  1. Es müssen Regelungen für den Fall der Pflegebedürftigkeit getroffen werden. Wir helfen dabei.
  2. Es muss ein Erbe „gefunden“ werden. Denn ein „logische Nachfolger“ fehlt, wenn keine Geschwister, Nichten oder Neffen oder sonstige nahe Angehörige zur Verfügung stehen. Als Erbe in Betracht kommt dann oft eine bestehende gemeinützige Organisation. Oder der Betreffende schafft sich den (Wunsch-) Erben selbst (beispielsweise durch die Errichtung einer Stiftung).

Wir verfügen über aussagefähige Listen mit bestehenden gemeinnützigen Organisationen oder unterstützen Sie bei der Errichtung Ihrer eigenen Stiftung. Oder wir gestalten Ihr Testament zugunsten einer Ihnen nahestehenden Person. Lassen Sie sich beraten.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.