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Erbvertrag

Im Gegensatz zum Testament ist der Erbvertrag ein (echter) Vertrag und führt deshalb zu vertraglichen Bindungswirkungen zwischen den vertragsschließenden Parteien. In verschiedenen bestimmten Situationen ist der Erbvertrag das Instrument der Wahl, etwa für Paare ohne Trauschein oder, wenn für die Erbeinsetzung eine Gegenleistung erwartet wird. Schließlich kommen Erbverträge im Zusammenhang mit Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen in Betracht. Mit seinen Facetten bietet der Erbvertrag vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten

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