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RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE NOTAR

Behinderte Kinder

Manche Erben werden nicht für sich selbst sorgen können. Und manchmal wird ein Familienmitglied durch den Sozialhilfeträger subventioniert. In solchen Fällen soll das Testament die Aufrechterhaltung der Versorgung des Betroffenen über dem Sozialhilfeniveau sicherstellen, ohne dem Sozial- bzw. Eingliederungshilfeträger den vollen Zugriff auf das Familienvermögen zu gewähren.

Wir erörtern mit Ihnen die Werkzeuge zur Sicherung der Versorgung Ihres Kindes und zum Erhalt des Vermögens; unter Berücksichtigung der durch die Rechtsprechung zugelassenen Instrumente. Wir denken mit und gestalten nach Maß.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.