KRAYER | KRÖNER

RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE NOTAR

Auslegung d. Testaments

Bei Testamenten, die ohne fachlichen Rat erstellt wurden, ist eine Auslegung oft nötig. Durch die Auslegung von Testamenten soll der wirkliche Wille des Erblassers ermittelt werden. Der ist mitunter nicht ganz klar.

Juristen haben sich an bestimmte Auslegungsregeln zu halten. Beispielsweise stellt der Wortsinn grundsätzlich die Grenze der Auslegung dar. Andererseits kann davon in bestimmten Fällen abgewichen werden. Hat der Erblasser beispielsweise seine Ehefrau immer als „Mutter“ bezeichnet und sie auch immer so gerufen, könnte es sich bei der als „Mutter“ im Testament Bedachten also auch um seine Ehefrau handeln und nicht um die leibliche Mutter.

Wir unterstützen Sie bei der Auslegung des Testaments und setzen Ihre Interessen notfalls auch gerichtlich durch.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.