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Vermächtnis

Mit einem Vermächtnis vermacht der Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag einer Person einen bestimmten Gegenstand aus seinem Nachlass. Der Begünstigte erhält das Vermächtnis nicht unmittelbar mit Eintritt des Erbfalls, sondern lediglich einen Anspruch, den er aktiv vom Erben einfordern muss. Immanuel Kant hat beispielsweise seiner Köchin ein Vermächtnis über 2.000 Gulden ausgesetzt. Sie hatte zuvor als seine Angestellte monatlich 6 Gulden sowie Verpflegung erhalten. Das Vermächtnis entspricht also dem Lohn für knapp 28 Jahre.

Das Vermächtnis ist ein hervorragendes Instrument, bestimmte Personen mit bestimmten Gegenständen, Geld, Immobilien oder sonstigen Wirtschaftsgütern zu bedenken. Bei der Abfassung des Testaments mit Vermächtnissen sollten Sie jedoch unbedingt juristischen Rat einholen.

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