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taktische Ausschlagung (gegen Abfindung)

Vorweg: Die taktische Ausschlagung ist etwas für Profis! In erster Linie dient sie der Reduzierung der Erbschaftssteuer. Sie basiert darauf, dass bei Ausschlagung der Erbschaft (automatisch) die nächste Person in der gesetzlichen Erbfolge Erbe wird.

Einfaches Beispiel: Manfred und Frauke sind in Zugewinngemeinschaft verheiratet und haben einen Sohn und eine Tochter. Manfred stirbt. Aufgrund des Berliner Testaments wird Frauke Alleinerbin. Im Nachlass befindet sich ein Vermögen mit Steuerwert von 1.400.000 €. Da der Freibetrag lediglich 500.000 € beträgt, hat Frauke 900.000 € zu versteuern. Stattdessen könnte Frauke die Erbschaft (taktisch) ausschlagen und sich von Sohn und Tochter, die nun Erbe werden, eine Abfindung in Höhe von zusammen 500.000,– € versprechen lassen. Frauke erhält dann (steuerlich betrachtet aus dem Nachlass vom Erblasser) 500.000 €, Sohn und Tochter jeweils  400.000 €. Die ganze Angelegenheit ist jetzt erbschaftssteuerfrei.

Viele andere Konstellationen sind denkbar.

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