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Testament Kinderloser

Ehegatten ohne Kinder verzichten manchmal auf ein Testament in dem (irrtümlichen) Glauben, wegen des Fehlens von Kindern würde der längstlebende Ehegatte im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge ehedem Alleinerbe. Das allerdings ist ein Irrtum.

Richtig ist: Beim Fehlen eines Testaments erben neben dem Ehegatten auch die Eltern des erstverstorbenen Ehegatten, ersatzweise dessen Geschwister zu gleichen Teilen.

Immobilien und Konten im Nachlass befinden sich auch in einem solchen Fall im Eigentum der Erbengemeinschaft, einer unbfreiwilligen Zwangsgemeinschaft, zusammengesetzt aus dem Ehegatten und den Geschwistern des Verstorbenen. Bei der Verwaltung des Nachlasses sind Probleme vorprogrammiert.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.