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GmbH-Anteile im Nachlass

Die umfassende Regelung aller Fragen im Zusammenhang mit Unternehmen und Gesellschaftsanteilen im Nachlass bereitet erhebliche Schwierigkeiten. Es drohen ungewollte Liquiditätsabflüsse in Form von Pflichtteils- oder Ausgleichsansprüchen weichender Erben oder in Form von (Erbschaft-) Steuern. Es besteht außerdem die Gefahr von Streitigkeiten unter den Erben und im Übrigen kann es zur Zersplitterung der GmbH-Anteile durch Aufteilung an mehrere Erben kommen. Befinden sich im Nachlass GmbH Geschäftsanteile, sollte sich die Erben qualifiziert beraten lassen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.