Steuern sparen
In einer Anzeige konnte man vor einiger Zeit lesen: „Die Bezahlung der Erbschaftsteuer ist freiwillig, Bemessungsgrundlage ist die Dummheit“.
Richtig ist, dass es im Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht in besonderem Maße möglich ist, durch gestalterische Maßnahmen „steuerregulierend“ einzugreifen. Deshalb wird die Erbschaftsteuer auch als „Dummensteuer“ bezeichnet.
Richtig ist auch, dass die signifikante Erhöhung der Werte für Immobilien und Aktien bei gleichzeitiger Stagnation von steuerlichen Freibeträgen und Progressionssätzen dazu führt, dass mittlerweile auch „Normalverdienerfamilien“ im Erbfall mit erheblichen Steuerbelastungen rechnen müssen.
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