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Steueroptimale Lösungen

„Die Bezahlung der Erbschaftsteuer ist freiwillig,  Bemessungsgrundlage ist die Dummheit“  … so lautete eine Anzeige in der Londoner Times vom 09.11.1969.

Gemeint war schon damals, dass es sich im Bereich des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts lohnt, über Gestaltungen nachzudenken. Und das gilt bis heute.

Eine der „einfachen“ Gestaltungsmöglichkeiten besteht darin, Vermögen zu Lebzeiten (in 10-Jahresabständen) auf die Erben zu übertragen. Sind beim Erbfall 10 Jahre seit der Leistung der Schenkung vergangen, so bleibt die Schenkung steuerlich unberücksichtigt. Weitere Gestaltungsmittel sind beispielsweise die Kettenschenkung ist die sog. Güterstandsschaukel. Wir beraten Sie; auch in komplexen Fragestellungen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.