KRAYER | KRÖNER

RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE NOTAR

INSTRUMENTE DER NACHFOLGEPLANUNG

Für Ihre Nachfolgeplanung stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung. Letztwillige und lebzeitige Verfügungen, Gesamtkonzepte und steuerlich motivierte Lösungen. Verschiedene Konstellationen erfordern verschiedene Maßnahmen. Wir stellen Ihnen einige vor.

Und wir ermuntern Sie, von Ihrem (Verfügungs-) Recht Gebrauch zu machen: Verfassen Sie Ihr Testament!

Die Testierfreiheit ist Ausdruck der Eigentumsfreiheit nach Art. 14 GG und unserer demokratischen Grundhaltung. Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, auf die Wahrnehmung dieses Verfügungsrechts zu verzichten.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.