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Güterstand

Der eheliche Güterstand, eine Materie aus dem Familienrecht, wirkt in verschiedener Weise in das Erbrecht und – mittelbar – in das Erbschaftsteuerrecht hinein.

Beispiel: Ein Ehepaar hat zwei Kinder.

  • Bei Zugewinngemeinschaft beträgt die gesetzliche Erbquote des Ehegatten ½ und die der Kinder jeweils ¼.
  • Bei Gütertrennung beträgt die gesetzliche Erbquote des Ehegatten 1/3 und die der Kinder auch jeweils 1/3.

Entsprechend unterschiedlich sind die Pflichtteilsquoten. Durch die „richtige“ Wahl des Güterstandes können Sie also Einfluss auf die Pflichtteilsansprüche nehmen.

Eine Erbschaftsteuerersparnis kann durch den geplanten Wechsel des Güterstandes quasi künstlich erzeugt werden. Ob einer der seltenen Anwendungsfälle hierfür vorliegt, bedarf einer professionellen rechtlichen und steuerrechtlichen Betrachtung.

 

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