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Anteile an Personengesellschaften

Befinden sich Anteile an einer Personengesellschaft im Nachlass, muss die Sache differenziert betrachtet werden. Beispielsweise stellt sich mitunter die Frage, ob der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaften den Eintritt des Erben in die Gesellschaft als deren Gesellschafter überhaupt zulässt. Ist dies nicht der Fall und gehen die gesellschaftsvertraglichen Regelungen vor (das Testament entfaltet insoweit also gar keine Wirkung), stellt sich die Frage nach Abfindungs- und Pflichtteilsansprüchen. Eine schwierige Materie, bei der wir Sie sehr gerne beraten.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.