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Lebzeitige Verfügungen

In bestimmten Konstellationen ist es sinnvoll, Vermögen ganz oder teilweise bereits zu Lebzeiten auf die späteren Erben zu übertragen; beispielsweise zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen oder im Zusammenhang mit steuergestaltenden Maßnahmen. Lassen Sie sich beraten.

Wir beraten Sie ganzheitlich unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Familien- und Vermögenssituation und erörtern die Vor- und Nachteile von lebzeitigen und letztwilligen Verfügungen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.