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Pflichtteilsansprüche

Dem Erblasser besonders nahestehende Personen hat der Gesetzgeber mit einem sogenannten Pflichtteilsanspruch ausgestattet: Abkömmlinge (also Kinder), Eltern und dem Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern des Erblassers steht ein Pflichtteil zu. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Für die Berechnung des Anspruchs werden dem Nachlass fiktiv Schenkungen hinzugerechnet, die innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod erfolgt sind.

Das Bestehen solcher Pflichtteilsansprüche und deren Höhe sind nicht selten Gegenstand heftiger Auseinandersezungen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche oder auch bei ihrer Abwehr.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.