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Testamentsvollstreckung

Der Erblasser kann auch nach seinem eigenen Tod noch Einfluss auf das Nachlassgeschehen nehmen; zum Leidwesen oder zum Glück der Erben. Hierfür bietet die Testamentsvollstreckung dem Testator ein interessantes, vielfältig einsetzbares und mitunter äußerst nützliches Instrument. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig, wir beraten Sie gerne.

Besondere Wirkungen:

  • Minderjährigenschutz
  • Schutz Behinderter
  • Schutz des Erben vor seinen eigenen Gläubigern (kein Zugriff auf das Nachlassvermögen durch Gläubiger des Erben)
  • Friedensstiftung

Bei einer Testamentsvollstreckung laufen die Fäden bei einer Person zusammen, die zu Objektivität und Neutralität verpflichtet ist. Streit kann verhindert werden, denn Vorschläge eines Testamentsvollstreckers finden eher die Zustimmung aller Beteiligten als die verschiedenen Wunschvorstellungen von mißgünstigen oder gar verfeindeten Familienmitgliedern.

Nutzen Sie die außerordentlichen Möglichkeiten und lassen Sie sich  beraten.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ein allgemeines Beratungsgespräch bei uns im Büro, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon ist kostenlos und lohnt sich. Rufen Sie uns an (06182-77 26 0) oder schicken Sie uns eine E-MAIL. Wir melden uns dann bei Ihnen.