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Immobilien

Immobilien bilden für viele Eigentümer (bzw. künftige Erblasser) einen vergleichsweise großen Einzelbestandteil des insgesamt vorhandenen Vermögens. Hinzu kommt, dass mit Immobilien, insbesondere der selbstgenutzten Immobilie, vielfach ein besonderes Affektionsinteresse verbunden ist, so dass gerade im Hinblick auf den Grundbesitz ein besonderer Regelungs- bzw. Gestaltungsbedarf besteht.

Andererseits bieten Immobilien gerade wegen ihrer Spezifika eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die eine interessengerechte und individuelle Nachfolgegestaltung möglich machen. Denken Sie beispielsweise an die Möglichkeit der Trennung von Eigentum und Nutzungsbefugnis (durch Nießbrauchs- oder Wohnungsrechtsvereinbarungen). Für Immobilien sehr vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. Man sollte sie nutzen.

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