Gehen Sie doch stiften.
Es gibt viele Möglichkeiten, Gutes zu tun. Eine dieser Möglichkeiten ist die Errichtung einer Stiftung, bereits zu Ihren Lebzeiten oder von Todes wegen. Dabei können Sie sich mit der Stiftung quasi Ihren Erben selbst schaffen, nach Ihren Vorstellungen und Wünschen.
Den Stiftungszweck bestimmen Sie selbst; alles Gute kommt in Frage, die Forderung von Kindern und Jugendlichen, die Bekämpfung von Hunger, Not, Krieg oder Gewalt (gegen Kinder, Frauen, …) , der Umweltschutz oder die wissenschaftliche Forschung zur Beseitigung von Krankheiten. Und vieles mehr.
Wir befassen uns im Wesentlichen mit der gemeinnützigen Stiftung von Todes wegen. Sie wird durch eine letztwillige Verfügung errichtet. Sie stellen dadurch sicher, dass Ihr soziales Engagement über den Tod hinauswirkt. Bei der Umsetzung gilt es einige erbrechtliche, stiftungsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte zu beachten. Lassen Sie sich beraten, wir freuen uns auf Sie!

Was ist eine Rechtsfähige Stiftung?
Die rechtsfähige Stiftung ist in § 80 ff. BGB sowie in einzelnen Landesstiftungsgesetzen geregelt. Diese rechtsfähige Stiftung ist eine selbständige Vermögensmasse, die entsprechend dem Stifterwillen einem bestimmten Zweck auf Dauer gewidmet ist. Sie hat keine Eigentümer, keine Gesellschafter, Aktionäre, Mitglieder o.ä. Stiftungen gehören sich daher selbst! Sie werden durch Ihre Vorstände verwaltet.
Was ist eine nicht rechtsfähige Stiftung oder Treuhandstiftung?
Neben der rechtfähigen Stiftung steht die sogenannte unselbstständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung. Sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist vielmehr ein Sondervermögen unter der Verwaltung eines Stiftungsträgers aufgrund eines Treuhandvertrages bzw. eines Vertrages sui generis. Das Vermögen, das in aller Regel einem gemeinnützigen Zweck gewidmet ist, hat der Treuhänder als Sondervermögen zu verwalten und entsprechend den Vorgaben der Stiftungssatzung für den festgelegten Stiftungszweck zu verwenden. Die treuhänderische Stiftung kann mit relativ wenig Aufwand errichtet werden. Lassen Sie sich beraten, wir freuen uns darauf.
Förderstiftung oder operativ tätige Stiftung
Eine Stiftung kann ihre Zwecke dadurch verfolgen, dass sie ihre Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften weiterreicht. Dann sprechen wir von einer Förderstiftung. Demgegenüber sind operativ tätige Stiftungen solche Stiftungen, die ihre Zwecke selbst verwirklichen, in dem sie ein eigenes operatives Geschäft aufbauen, etwa Brunnen bauen, Konferenzen organisieren und durchführen usw.
Welche ist die richtige Stiftung für mich?
Die Frage, ob eine Stiftung in Frage kommt und wenn ja, in welcher Ausprägung, lässt sich nur für den konkreten Einzelfall beantworten.
Wir begleiten Sie gerne von Anbeginn an. Beginnend bei der Frage, ob eine Stiftung das Richtige für Sie ist, wir suchen mit Ihnen nach der Stiftungsidee, wir erarbeiten konkrete Tätigkeitsfelder und übernehmen auf Wunsch auch die Führung Ihrer Stiftung. Lassen Sie sich beraten, wir freuen uns darauf.