Rechtzeitige Nachfolgeplanung

Nach dem Tod einer Person geht deren Vermögen auf den oder die Erben über; entweder aufgrund der gesetzlichen Erfolge oder einer letztwilligen Verfügung. Diesen Vermögensübergang sollten Sie nicht dem Zufall überlassen, sondern sich rechtzeitig über die Rechts- und Steuerwirkungen der gesetzlichen Erbfolge informieren und notfalls Ihre letztwillige Verfügung gestalten. Ansonsten sind Streit und eine übermäßig hohe Steuerbelastung oftmals die Folge.

Letztwillige Verfügungen sind naturgemäß individuell. Ihr Inhalt basiert auf den Familien- und Vermögensverhältnissen sowie auf den Vorstellungen des Erblassers (und dessen Ehegatten). Bestimmte Familienverhältnisse treten immer wieder auf.

Wir stellen nachfolgend Ihnen typische Konstellationen vor; orientieren Sie sich und lassen Sie sich von uns beraten.

Verheiratet mit Kindern

Sichern Sie die Versorgung Ihres Ehepartners und sorgen Sie für einen streitfreien Vermögensübergang an Ihre Kinder und Enkel.

Patchworkfamilie

Entwickeln Sie individuelle erbrechtliche Lösungen für Ihre Patchworkfamilie und vermeiden Sie zukünftige Streitigkeiten.

Schwiegerkinder

Schützen Sie Ihr Vermögen und stellen Sie sicher, dass es in der Blutslinie bleibt – ohne unerwünschte Zuwendungen.

Verheiratet mit Kindern

Wenn Sie verheiratet sind und ausschließlich gemeinsame Kinder haben, dann geht es regelmäßig darum, dass der längstlebende Ehegatte versorgt ist und Ihr Vermögen später streitfrei auf Ihre Kinder und Enkelkinder übergeht. Die gesetzliche Erbfolge ist meist ungeeignet. und wegen massiv gestiegener Werte von Grundbesitz spielen steuerliche Fragen eine zunehmend wichtige Rolle bei der Gestaltung der Nachfolge. Das gilt in besonderem Maße beim Berliner Testament, wo oft Freibeträge verschenkt und Progressionsnachteile in Kauf genommen werden.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir individuelle erbrechtliche und steuerliche Lösungen, abgestimmt auf Ihre Belange. Vereinbaren Sie einen ersten unverbindlichen Orientierungstermin mit uns! Wir freuen uns darauf.

Patchworkfamilie

Die „Patchworkfamilie“ benötigt eine erbrechtliche Sonderbehandlung, denn das auf Blutsverwandtschaft beruhende deutsche gesetzliche Erbrecht ist völlig ungeeignet. Meist soll zunächst der längstlebende Ehegatte versorgt werden, danach aber soll Vermögen streitfrei auf die jeweils leiblichen Kinder und Enkelkinder übergehen. Manchmal werden die Prioritäten auch anders gesetzt. Individuelle Lösungen unter Berücksichtigung erbschaftssteuerliche Fragen sind gefragt. Zusammen mit Ihnen entwickeln wir Ihre erbrechtlich und steuerlich passende Lösung – garantiert! Vereinbaren Sie einen ersten unverbindlichen Orientierungstermin mit uns! Wir freuen uns darauf.

Schwiegerkinder

Wenn das von Ihnen stammende Vermögen auch für den Fall des Versterbens eines Ihrer Kinder in der Kernfamilie bleiben soll, dann muss hierfür Vorsorge getroffen werden. Denn ohne eine solche Vorsorge gelangt Ihr Vermögen ansonsten unweigerlich zum Schwiegerkind und von dort möglicherweise an familienfremde Dritte. Das ist nicht immer gewollt und auch nicht immer sinnvoll, auch nicht in völlig intakten Verhältnissen.

Abgestimmt auf Ihre individuellen beraten wir Sie bei der Schaffung eines Instruments zur Erhaltung Ihres Vermögens in der Blutslinie. Erbschaft- und Einkommensteuer-Ersparnisse kommen in vielen Fällen dazu. Vereinbaren Sie einen ersten unverbindlichen Besprechungstermin! Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten.

Alleinstehende Ehepaare oder Einzelpersonen

Gestalten Sie Ihr Testament flexibel und sichern Sie Ihre Versorgung im Alter und bei Pflegebedürftigkeit.

Kinder mit Beeinträchtigungen

Sichern Sie die Zukunft Ihres Kindes mit maßgeschneiderten erbrechtlichen und vermögensschützenden Lösungen.

Unternehmertestament

Planen Sie Ihre Unternehmensnachfolge rechtssicher und vermeiden Sie familiäre Streitigkeiten und Existenzgefährdungen.

Alleinstehende Ehepaare oder Einzelpersonen

Ehepaare ohne Kinder gehen oftmals von der fehlerhaften Annahme aus, dass bei gesetzlicher Erbfolge der längstlebende Ehegatte Alleinerbe wird. Das ist ein Irrtum; Eltern, Geschwister oder Nichten und Neffen erben automatisch mit. Ist dies nicht gewünscht, muss ein Testament geschrieben werden. Alleinstehende stehen vor der Herausforderung, ihre Versorgung im Alter und für den Fall der Pflegebedürftigkeit zu sichern.

Dabei unterstützen wir Sie. Mit Vorsorgevollmacht, Notfallkarte und Notfallmappe.

Und wir beraten Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments, das zum Einen Ihre Flexibilität nicht einschränkt, andererseits aber zu einer sinnvollen Nachfolgelösung führt. Vereinbaren Sie einen ersten unverbindlichen Orientierungstermin mit uns! Wir freuen uns darauf.

Kinder mit Beeinträchtigungen

Manche Kinder sind behindert, haben Schulden oder sie haben mit sonstigen Problemen zu kämpfen. Möglicherweise werden sie durch einen  Sozialhilfeträger unterstützt. Ihr Wunsch ist es, die Versorgung  Ihres Kindes auch nach Ihrem Tod aufrecht zu erhalten; gleichzeitig soll der Nachlass geschützt sein. Wir erörtern und entwickeln Werkzeuge zur Sicherung der Versorgung Ihres Kindes und zum Erhalt des Vermögens; unter Berücksichtigung der durch die Rechtsprechung zugelassenen Instrumente. Vereinbaren Sie einen ersten unverbindlichen Besprechungstermin! Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten.

Unternehmenstestament

wenn Sie Unternehmer sind, haben Sie es mit zusätzlichen – meist schwierigen – Fragen zu tun. Etwa mit der Frage, welche Wertansätze lebzeitigen oder testamentarischen Verfügungen zugrunde gelegt werden sollen oder was wird von den Beteiligten als „gerecht“ empfunden wird. Was ist mit dem Betriebsgrundstück, den Mitarbeitern und wie wirkt sich die Übertragung steuerlich aus? Die unterlassene Unternehmensnachfolgeplanung provoziert Streit in der Familie und gefährdet das Unternehmen in seiner Existenz. Vereinbaren Sie einen ersten unverbindlichen Besprechungstermin mit uns und lernen Sie uns kennen. Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten.

Ungleich hohes Vermögen

Optimieren Sie die Vermögensübertragung zwischen Ehegatten und minimieren Sie Erbschaftsteuerfallen effektiv.

„Schwarze“ Konten im Vermögen

Gehen Sie rechtssicher mit Schwarzgeld um und schützen Sie Ihre Erben vor rechtlichen Konsequenzen.

Testamentsvollstreckung

Kontrollieren Sie die Verteilung Ihres Vermögens auch nach Ihrem Tod und vermeiden Sie Streitigkeiten unter Erben.

Ungleich hohes Vermögen

Manchmal ist das Vermögen des einen Ehegatten signifikant höher als das Vermögen des anderen. Im Erbfall kann das zu einer unnötig hohen Erbschaftsteuer führen, weil Freibeträge und Steuersätze nicht familienbezogen, sondern personenbezogen sind. Damit stehen Sie in bestimmten Fällen vor der Herausforderung, wie Sie Vermögen vom „reichen“ Ehegatten auf den „armen“ Ehegatten übertragen, und zwar ohne dass dieser Vorgang selbst Schenkungsteuer auslöst. Eine lösbare Aufgabe, gewusst wie. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir individuelle erbrechtliche und steuerliche Lösungen, abgestimmt auf Ihre Belange. Vereinbaren Sie einen ersten unverbindlichen Orientierungstermin mit uns! Wir freuen uns darauf.

Dabei unterstützen wir Sie. Mit Vorsorgevollmacht, Notfallkarte und Notfallmappe.

„Schwarze“ Konten im Vermögen

Nach § 153 Abgabenordnung (AO) sind die Erben verpflichtet, dem Fiskus eine Steuerhinterziehung des Erblassers unverzüglich (sofort) anzuzeigen. Kommen Erben dieser Verpflichtung nicht nach, handeln sie selbst illegal und müssen mit einer Bestrafung rechnen, bei entsprechender Größenordnung auch mit einer Freiheitsstrafe. Das sollte niemand seinen Erben zumuten. Befindet sich Schwarzgeld in Ihrem Vermögen, sollten Sie sich daher über die Möglichkeiten einer Selbstanzeige beraten lassen. Vereinbaren Sie einen ersten unverbindlichen Orientierungstermin mit uns! Wir freuen uns darauf.

Testamentsvollstreckung

Eine Testamentsvollstreckung ermöglicht, dass Sie Ihr Vermögen oder Teile Ihres Vermögens auch nach Ihrem Tod kontrollieren können, und zwar passgenau. Damit ist die Testamentsvollstreckung ein hervorragendes Instrument für eine Vielzahl von Nachfolgesituationen. Zum Beispiel, wenn es darum geht, dass Ihre Erben Auflagen und Vermächtnisse zu erfüllen haben, Grundstücke richtig bewertet werden müssen oder ein sinnvoller Teilungsplan erarbeitet werden soll. Die Testamentsvollstreckung wirkt in vielen Fällen streitvermeidend. Vereinbaren Sie einen ersten unverbindlichen Orientierungstermin mit uns! Wir freuen uns darauf.

Stiftung als Wunscherbe

Verwirklichen Sie Ihre philanthropischen Ziele durch die Errichtung einer Stiftung als nachhaltigen Nachlass.

Vermögen zu Lebzeiten übertragen

Nutzen Sie steuerliche Vorteile durch die lebzeitige Vermögensübertragung und sichern Sie Ihr Erbe optimal ab.

Sie haben bereits ein Testament

Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Orientierungstermin und lassen Sie uns gemeinsam die passende Lösung für Ihre individuelle Situation finden!

Stiftung als Wunscherbe

Steht kein passender Erbe zur Verfügung, können Sie sich einen „backen“; wir haben hierfür das Rezept. Zum Beispiel können Sie eine Stiftung errichten, als Ausdruck Ihrer Dankbarkeit und Respekt und zur Förderung Ihrer Anliegen. Ein großes Vermögen schadet nicht, aber weil zwischenzeitlich Verbrauchsstiftungen zugelassen sind, ist es nicht mehr unbedingt erforderlich. Wir beraten und begleiten Sie bei der Identifikation einer Stiftungsidee und der Errichtung der Stiftung. Herr Dr. Krayer hat im Stiftungsrecht promoviert. Vereinbaren Sie einen ersten unverbindlichen Orientierungstermin mit uns! Wir freuen uns darauf.

Dabei unterstützen wir Sie. Mit Vorsorgevollmacht, Notfallkarte und Notfallmappe.

Vermögen zu Lebzeiten übertragen

Die lebzeitige Übertragung von Vermögen kann Steuern in erheblichem Ausmaß sparen. Sechsstellige Beträge sind kein Einzelfall. Lassen Sie deshalb bei uns prüfen, ob eine Übertragung von Grundbesitz oder anderen Vermögensgegenständen unter Vorbehalt des Nießbrauchs sinnvoll oder erforderlich ist. Erst dann sollten Sie den Entwurf einer notariellen Urkunde in Auftrag geben. Vereinbaren Sie hierzu einen ersten unverbindlichen Orientierungstermin mit uns und erfahren Sie mehr! Wir freuen uns darauf.

Sie haben bereits ein Testament

Wenn Sie bereits im Besitz eines notariellen oder handschriftlichen Testaments sind, können Sie bei uns prüfen lassen, ob Ihre Nachfolgeziele sicher und vernünftig erreicht werden. Vereinbaren Sie einen ersten unverbindlichen Orientierungstermin. Wir freuen uns.

Vereinbaren Sie einen Termin. Wir beraten Sie gerne.
Ein erstes allgemeines und für Sie unverbindliches Informationsgespräch ist kostenlos.
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